Das Einzelunternehmen “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung”, Inhaberin Constanze Gouveia Wohlfarth, Bruchmühle 14b, 58285 Gevelsberg (nachfolgend “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung”), betreibt unter der Domain https://wildblütenkonfetti.de eine Internetseite, die gegen Bezahlung Gartenplanungen, Pflanzplanungen, Beratungen zur Garten Neu- oder Umgestaltung vor Ort oder online, schriftliche Zusammenfassungen dieser Beratungen - nachfolgend zum Begriff Gartenplanungen zusammen gefasst- für Auftraggeber anbietet.
Als Auftraggeber werden ausschließlich volljährige und unbeschränkt geschäftsfähige Privatpersonen und nur Verbraucher im Sinne von § 13 BGB akzeptiert.
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” abzuschließenden oder bereits abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und auch künftigen Verträgen. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt und ausdrücklich widersprochen. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden den Auftraggebern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer dieser Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als anerkannt.
2. Vertragsschluss, Vertragsabwicklung
2. a. Vertragsschluss
Der Vertrag zwischen “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” und dem Auftraggeber kommt durch Zusage des Planungsangebotes vom “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” per Mail oder mündlich durch den Auftraggeber zustande. Eine Unterschrift ist nicht notwendig. Der Auftraggeber kann das Planungsangebot innerhalb einer Frist von 2 Wochen annehmen. Mit Verstreichen der Frist ohne Reaktion ist das Planungsangebot hinfällig.
2. b. Vertragsabwicklung
1) Komplette Gartenplanung
Die Gartenplanung wird in der Form erbracht, dass – je nach Auftrag – handgezeichnete Entwurfspläne in 2D des Gartens an den Auftraggeber per Post oder digital versandt werden. Auf den Entwurfsplänen sind die vorgeschlagenen Gestaltungselemente und deren Anordnung ersichtlich. Die Entwurfspläne basieren dabei insbesondere auf den in einem Kundenfragebogen vom Auftraggeber gemachten Angaben und Gestaltungswünsche.
Bei den durch “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” erstellten Entwurfspläne handelt es sich nur um eine Empfehlung für die Gartengestaltung – eben unter Einbeziehung der vorgeschlagenen Gestaltungselemente im Kundenfragebogen durch den Auftraggeber. Ein weitergehender Anspruch ergibt sich daraus nicht. Für die private Umsetzung bzw. Weiterverwendung ist der Nutzer selbst zuständig.
Beim Start der Gartenplanung erstellt “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” auf Grundlage der eingereichten Unterlagen und des Kundenwunsch-Analysebogens einen ersten Ideenentwurf. Dieser Ideenentwurf wird anschließend – inklusive Beschriftung – dem Auftraggeber zum Feedback vorgelegt. Dieser hat maximal 7 Tage nach Erhalt des Zeit den Ideenentwurf zu sichten und alle Änderungswünsche der Planerin per Email mitzuteilen.
Nach diesem Kundenfeedback werden alle Veränderungswünsche – soweit planerisch möglich – in eine finale Entwurfsplanung eingearbeitet. Dafür wird eine handgezeichnete und colorierte Entwurfsplanung in 2D (Maßstab 1:100) inklusiver Beschriftung aller Elemente erstellt. Hinweise und Bauanleitungen zu den eingeplanten Naturmodulen werden ebenfalls verschriftlich. Auf Grundlage des finalen Entwurfsplans erfolgt – wenn ebenfalls gewünscht und im Angebot erhalten - die Pflanzplanung.
Es ist nicht möglich jede einzelne Pflanze vorab zu besprechen. Im Kundenwunsch-Analysebogen können bereits alle Vorlieben und Abneigungen angeben werden. Diese werden berücksichtigt, solange sie standortgerecht sind.
Es wird ein handgezeichneter und colorierter Pflanzplan in 2D (Maßstab 1:100), in dem alle Pflanzen mit einem genauen Standort eingezeichnet sind erstellt. Beigefügt ist hier eine Pflanzliste, die alle ausgewählten Pflanzen mit kurzer Beschreibung und Stückanzahl beinhaltet. Mit angefügt sind allgemeine Pflegehinweise.
Mit der Pflanzplanung ist die gesamte Gartenplanung abgeschlossen.
Eine ausdrückliche Abnahme der Planungsleistung ist nicht vorgesehen. Sie gilt jedoch spätestens mit Ablauf von 10 Tagen nach deren Zugang als abgenommen, wenn der Auftraggeber innerhalb dieser Frist die Abnahme nicht erklärt. Unabhängig davon erfolgt die Abnahme der Gartenpläne konkludent durch deren bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme oder durch ein sonstiges Verhalten des Nutzers, aus dem sich die Anerkennung der Leistung als im Wesentlichen vertragsgerecht entnehmen lässt.
2) Beetplanung
Für die Pflanzplanung werden die Wünsche des Kunden berücksichtigt und die für die Boden- und Lichtverhältnisse passenden heimischen Pflanzen eingeplant.
Die Kosten richten sich nach der Gesamtzahl der zu planenden Quadratmeter und die Kosten dazu werden zuvor in einem Kostenvoranschlag angegeben.
Der Kunde erhält eine colorierte Skizze der zu planenden Beete mit den eingeplanten Pflanzen. Daraus wird ersichtlich welche Pflanze an welchen Ort und in welcher Menge gepflanzt wird. Diese werden separat aufgelistet unter Angaben zum Namen (deutsch und lateinisch), Wuchshöhe, Wuchsfarbe- und Zeitpunkt, ggfs. Spezielle Hinweise.
Des weiteren Angaben zur Pflege, Bezugsquellen und Hilfestellung zur richtigen Pflanzung.
3) Gartenberatung vor Ort/Online
Bei der Gartenberatung vor Ort oder online werden die vorhandenen Boden-und Lichtverhältnisse besprochen, die bereits bestehende Vegetation analysiert und beraten welche heimischen Pflanzen und Naturmodule auf dem Gelände möglich sind und wie man sie umsetzen kann. Gartenberatungen dauern in der Regel 1-2Stunden und werden nach der ersten vollen Stunde im viertelstunden Takt abgerechnet. Bei einer Anfahrt außerhalb von Gevelsberg fallen 0,40€/km für Hin-und Rückweg zusätzlich an. Je voller Beratungsstunde liegen die Kosten bei 75€.
Auf Wunsch kann das besprochene noch schriftlich zusammengefasst werden und auf Wunsch digital oder auf dem Postweg versendet werden. Die Kosten dazu werden entweder vor Ort genannt oder in einem Kostenvoranschlag angezeigt, diese liegen i.d.R. Bei 1-3Stunden zusätzlich.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
Die im Planungsangebot genannten Preise von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” sind Gesamtpreise, jedoch können weitere Kosten anfallen. Die Leistung wird nach Stunden abgerechnet. Sollte sich der Planungsaufwand erhöhen oder ausweiten werden diese Stunden ebenso in Rechnung gestellt.
Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung“ Kleinunternehmer im Sinne des UStG ist. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. Die Kosten, die für die Erstellung eines Planungsangebotes notwendig sind, wie bspw. Kosten des Ausmessens des Gartens oder Kosten der Bodenanalyse hat der Auftraggeber selbst zu zahlen oder kann es durch „Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung“ teilweise dazubuchen, dieses wird im Kostenvoranschlag als Position ausgewiesen. “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” ist jedoch berechtigt, bereits entstandene nachweisbare Kosten in Abzug zu bringen. Die Zahlung der Planungsleistung/Beratung erfolgt nach Fertigstellung des Gartenplanes mit Überweisung. Die Rechnung hierfür wird mit der postalischen oder digitalen Übersendung des Gartenplanes übersandt und ist innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Rechnung fällig.
Kosten für Planungsleistungen, die mittels durch den Auftraggeber fehlerhaft übermittelter bzw. zur Verfügung gestellter Planungsgrundlagen ausgeführt wurden, werden nicht rückerstattet.
4. Lieferung
Die Planungsleistung wird auf dem Postweg geliefert bzw. auch auf Wunsch nach der Lieferung digital zur Verfügung gestellt.
Beratungen und deren schriftliche Ausarbeitung können auch ausschließlich auf digitalem Weg versendet werden.
Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Scheitert die Zustellung der Ware aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, trägt der Auftraggeber die dem “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” hierdurch entstehenden angemessenen Kosten.
5. Gewährleistung und Mängelansprüche
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übersendete Entwurfsplanung unverzüglich zu überprüfen und offensichtliche und erkennbare Mängel innerhalb einer Woche nach Zustellung schriftlich zu rügen, ansonsten entfallen die Gewährleistungsansprüche. Bei begründeten Mängelansprüchen durch den Auftraggeber ist “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” berechtigt, zunächst eine Nachbesserung vorzunehmen. Die Nachbesserung erfolgt kostenfrei.
Es besteht kein Mangel, wenn die Bereitstellung der Planungsunterlagen durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen, durch Rechnerausfall bei Internet-Providern oder Online-Diensten, durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des Verantwortungs- und / oder Einflussbereiches von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” liegen, durch den Ausfall eines Servers, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” zu vertreten sind, verzögert wird. Diese Aufzählung ist insofern nicht abschließend.
Auch subjektives Nicht-Gefallen stellt keinen Mangel dar. Mängel an der erbrachten Planungsleistung müssen objektiv begründbar auf Grundlage der im Rahmen des Bestellvorganges durch den Auftraggeber übermittelten Informationen, Planungsgrundlagen sowie angegebenen Wünsche sein. Daher werden auf Planungsfehler, die auf mangelnde oder falsche Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, keine Verantwortung übernommen.
Der Mehraufwand infolge nachträglicher Änderungen der Planungsziele ist kostenpflichtig.
6) Haftung von „Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung“
Für eine Haftung von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen:
Die Entwurfsplanung ist nur eine Gestaltungsplanung und ersetzt nicht die fachmännische Ausführungsplanung, Ausführung und Baubetreuung. Es werden keine Leistungen nach HOAI angeboten, also bspw. keine Kostenschätzung, Ausschreibungen, technischen Planungen oder Bauleitung. Der Entwurfsplan ist als eine Idee, als ein Vorschlag zur Gartengestaltung zu sehen. Es wird aufgezeigt, wie der Garten aufgebaut sein muss, um gut auszusehen.
Eine Haftung zu technischen und baulichen Details ist aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen. Für Planungsfehler, die aufgrund mangelnder oder falscher Informationen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, kann “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” keine Haftung übernehmen.
7. Urheberrecht / Nutzungsrecht
Das Urheberrecht an der Planungsleistung von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung”, insbesondere an den hierzu erstellten Unterlagen inkl. Plänen und Pflanzlisten, liegt bei “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung“. “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” räumt dem Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht an der Nutzung der Gartenplänen ausschließlich zu privaten Zwecken ein. Eine gewerbliche oder sonstige kommerzielle Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” erlaubt.
Die durch “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” gelieferte Planung bleibt dessen geistiges Eigentum, bei Veröffentlichung muss er als Verfasser genannt werden. “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” darf ohne Nachfrage die Planung für Werbezwecke nutzen. Der Auftraggeber kann dem schriftlich widersprechen.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er sämtliche erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Unterlagen besitzt. “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” ist von allen Kosten und Ansprüchen Dritter insofern freigestellt.
Mit der Übermittlung von Unterlagen, Informationen und sonstigen Inhalten räumt der Auftraggeber “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” ein unentgeltliches, räumlich und zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, insbesondere zur digitalen Speicherung sowie zur Bearbeitung und Vervielfältigung, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist. Hiervon unberührt bleiben datenschutzrechtliche Bestimmungen, insbesondere die Verpflichtung zur Löschung von personenbezogenen Daten nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen.
8. Vorzeitige Beendigung des Vertrages
Der Vertrag über die Planungsleistung/Ausarbeitung kann nach Auftragserteilung nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Alle bis dahin erbrachten Teilleistungen werden durch “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” in Rechnung gestellt.
9. Salvatorische Klausel
Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung” gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Teile oder Bestimmungen der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Diese bleiben voll wirksam. An die Stelle der unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen tritt die gesetzliche Regelung.
10. Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Sitz des Auftragnehmers “Wildblütenkonfetti Naturgartenplanung”. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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